Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kurzreisenkatalog Schwerin der Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH
Für die Erbringung von Reiseleistungen durch die Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis im Rahmen des Reisevertrags zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet uns der Anmelder den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt nach Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande. Der Anmelder, der andere Reiseteilnehmer mit anmeldet, hat für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen.
2. Bezahlung
Die in der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung ist unbedingt innerhalb 2 Wochen nach deren Erhalt zu überweisen. Die Anzahlung beträgt 20% des Gesamtreisepreises. Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig und hat ebenfalls unbedingt rechtzeitig zu erfolgen. Im Kurzfristbereich, Buchungen innerhalb 3 Wochen vor Reiseantritt, hat die Zahlung umgehend nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung zu erfolgen.
Sind Sie mit der Anzahlung oder der Bezahlung des Restbetrages in Verzug, sind wir berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen und Schadensersatz gem. unseren Stornobedingungen zu verlangen.
Ihre geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Reisekatalog oder in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für die Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die wir Sie selbstverständlich vor Buchung informieren. Für Angaben in Prospekten von Hotels, Ferienorten usw. können wir keine Haftung übernehmen, auch wenn sie von uns den Reiseunterlagen beigelegt werden. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche) bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch uns. Trinkgelder und nicht im Vertrag festgehaltene Sonderzahlungen sind in unseren Preisen nicht enthalten. Reisevermittler sind nicht berechtigt, von der Reiseausschreibung und -bestätigung abweichende Zusicherungen in unserem Namen zu machen. Die Eintrittskarten für die Bundesgartenschau Schwerin 2009 werden im Namen und auf Rechnung der Bundesgartenschau Schwerin 2009 GmbH, Eckdrift 43-45, 19061 Schwerin, Steuernummer 090/124/00559 in Rechnung gestellt.
4. Leistungsänderungen
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und nicht von der Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von Reiseunterlagen
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt soll schriftlich unter Angabe der Reiseauftragsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Dieser berechnet sich, vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in den Reiseangeboten, nach dem Reisepreis wie folgt:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% , mindestens 30,-€
Vom 29. bis 22. vor Reiseantritt 25%
Vom 21. bis 15. vor Reiseantritt 30%
Vom 14. bis 08. vor Reiseantritt 50%
Vom 07. bis 01. vor Reiseantritt 75%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95% des Gesamtreisepreises.
Bei im Arrangement enthaltenen oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchten Eintrittskarten (z.B.: Theater, Musicals) wird bei Umbuchung bzw. Rücktritt von der Reise der volle Eintrittskartenpreis neben den Umbuchungs- bzw. Rücktrittsgebühren für die weiteren Leistungen zusätzlich berechnet. Eine zusätzlich abgeschlossene Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen.
Umbuchungen sind gegen eine Gebühr von 15€ vorbehaltlich Verfügbarkeit möglich.
Bei Buchungen ab ein Woche vor Reisebeginn können wir nach Rücksprache mit dem Anmelder eine Hinterlegung der Reiseunterlagen veranlassen. Der Veranstalter haftet nicht für ein durch ihn unverschuldetes Scheitern der Hinterlegung.
6. Rücktritt durch die Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH
In folgenden Fällen sind wir berechtigt, vom Reisevertrag vor Reiseantritt zurückzutreten:
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten die Einnahmen bezogen auf die Reise übersteigen würden.
Der Reisepreis wird nach Rücktritt durch uns unverzüglich erstattet, sofern der Kunde nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.
7. Reiseversicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung. Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch unsere Vermittlung kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft zustande. Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zahlung der Versicherungsprämie zustande, die mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651j BGB kündigen.
9. Gewährleistung
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so sind Sie gehalten, den Mangel anzuzeigen und Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Wir sind berechtigt, mit einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Beachten Sie bitte, dass Minderungsansprüche nicht anerkannt werden, soweit eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen wurde oder nicht gegenüber dem entsprechenden Dienstleister oder der Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH erfolgte. Die Kündigung des Reisevertrags ist nicht zulässig, sofern kein Abhilfeverlangen mit angemessener Fristsetzung erfolgte.
Bei Städtereisen ist die Mängelanzeige gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger, dessen Leistung durch einen Mangel betroffen ist, vorzunehmen. Die konkreten Kontaktinformationen (Name, Anschrift, Telefonnummer) entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen und Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
10. Haftung
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche bezeichnet werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) haften wir nicht. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden durch uns oder einen Leistungsträger, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, empfehlen wir, derartige Risiken durch eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abzudecken.
Die Geltendmachung von Minderungs- und Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit den von uns erbrachten Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise an unsere untenstehende Adresse zu richten. Bitte beachten Sie, dass eine fristgerechte Geltendmachung gegenüber Ihrer Buchungsstelle nicht ausreicht. Entscheidend ist der Eingang bei untenstehender Adresse.
Alle vertraglichen Ansprüche des Reisenden gegen die Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche durch Textform zurückweist.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen; dies sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.
12. Allgemeine Bestimmungen
Alle Angaben in unseren Produktausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Produktausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
Mit der Veröffentlichung neuer Produktausschreibungen verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Unser Gerichtsstand ist Schwerin. Falls unser Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw., falls der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt der zu verklagenden Partei bei Klageerhebung unbekannt ist oder nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt wurde oder falls unser Vertragspartner Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Schwerin vereinbart.
Reiseveranstalter:
Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH
Puschkinstr. 44, D-19055 Schwerin
HRB 4267 Amtsgericht Schwerin
Stand: Oktober 2008